Nederland Verpakt

Welche Rolle haben Sie unter der PPWR?

Unter der PPWR-Gesetzgebung wird Ihre Rolle nicht auf Organisationsebene bestimmt, sondern je Verpackung. Ein Unternehmen kann zugleich Hersteller der einen Verpackung, Importeur der zweiten und Händler der dritten sein. Wer seine Rolle auf Unternehmensebene festlegen will, kommt nicht weiter.

Ihre Rolle bestimmt, welche Pflichten Sie haben. Das ist also Schritt eins, und alles danach hängt davon ab.

Die fünf Rollen

Hersteller. Entwirft die Verpackung, oder lässt sie entwerfen oder fertigen, und bringt sie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr. Sie sind Hersteller, sobald Ihr Logo oder Ihr Markenname auf der Verpackung steht — auch wenn ein anderer den Karton druckt. Umfangreichstes Paket: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung, Name und Identifikationsnummer auf der Verpackung.

Importeur. Bringt Verpackung aus einem Drittland auf den EU-Markt. Verifiziert die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation des ausländischen Herstellers, setzt eigenen Namen, eigene Anschrift und Kontaktdaten auf die Verpackung, bewahrt fünf Jahre eine Kopie der Erklärung auf und reagiert binnen zehn Tagen auf eine Anfrage der Marktüberwachungsbehörde.

Händler. Liefert weiter, ohne die Verpackung unter eigenem Namen in Verkehr zu bringen. Prüft, ob Hersteller und Importeur ihre Kennzeichnungs- und Identifikationspflichten erfüllt haben und ob die Verpackung den Artikeln 5 bis 12 entspricht. Bei Nichtkonformität: aus dem Verkehr nehmen und melden.

Fulfilment-Dienstleister. Darf nur Dienste erbringen, wenn der Hersteller oder Importeur seine Pflichten nachweislich erfüllt. Erbringen Sie mindestens zwei der Dienste Lagerung, Auspacken, Umverpacken, Adressierung oder Versand, können Sie in bestimmten Fällen selbst als Produzent benannt werden — nämlich dann, wenn noch keine andere Partei als Produzent benannt ist. Das kommt bei E-Commerce-Anbietern von außerhalb der EU vor, die direkt an europäische Kunden liefern, ohne Importeur in der EU.

Produzent. Die übergreifende Rolle. Wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt zum ersten Mal in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt. Das ist die Rolle, die die EPR-Pflicht trägt: Registrierung, Meldung, Abgabe.

Hersteller und Produzent sind nicht dasselbe

Das ist die Unterscheidung, bei der die meisten Fehler passieren.

Den Hersteller gibt es einmal in der gesamten EU. Es ist die Partei hinter der Marke.

Den Produzenten gibt es einmal je Mitgliedstaat. Es ist die Partei, die die Verpackung dort als Erste in Verkehr bringt.

Ein Beispiel. Ein niederländisches Unternehmen lässt seine Verpackung bei einem deutschen Konverter fertigen, unter eigener Marke.

  • Das niederländische Unternehmen ist Hersteller. Der deutsche Konverter ist lediglich Lieferant.
  • Setzt das Unternehmen das Produkt in den Niederlanden ab, ist es dort Produzent und registriert sich bei Verpact.
  • Setzt das Unternehmen das Produkt auch in Deutschland ab, ist es dort ebenfalls Produzent — mit einer LUCID-Registrierung und einem deutschen Bevollmächtigten. Siehe Niederlande versus Deutschland.

Sie können Händler und zugleich Produzent sein. Sie können Hersteller und zugleich Produzent sein. Die Rollen schließen einander nicht aus.

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Was sich am 12. August 2026 ändert

Die Produzentendefinition verschiebt sich. Drei Folgen, die oft übersehen werden:

  1. Die Meldung bei Import verschiebt sich. Der Strom „Entledigen bei Import“ wird nicht länger von dem niederländischen Unternehmen gemeldet, das die Waren auspackt, sondern vom ausländischen Versender oder vom Logistikdienstleister.
  2. Contract Packing ist nicht länger ausgenommen. Ein Logistikdienstleister, der Verpackung auspackt und entsorgt, muss diese Verpackung melden — auch wenn er nicht Eigentümer der Waren ist.
  3. Produzenten von Versand-, E-Commerce-, Service- und primärer Produktionsverpackung sind ab dem 12. August 2026 der Hersteller dieser Verpackung und beim Verkauf in den Niederlanden damit auch der Produzent.

Verkaufen Sie über Bol.com oder Amazon?

Dann sind Sie, als Markeninhaber mit eigener Produktverpackung, der Produzent. Alle PPWR-Pflichten liegen bei Ihnen: Stoffbeschränkungen, Rückverfolgbarkeit, Konformitätserklärung, Registrierung bei Verpact. Der Marktplatz übernimmt das nicht.

Bei Fulfilment durch den Marktplatz entsteht allerdings eine Grauzone rund um den Versandkarton: der gehört nicht Ihnen. Sie bleiben für die Verpackung um Ihr Produkt selbst verantwortlich. Siehe PPWR für E-Commerce.

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Informativer Selbstcheck. Keine Rechtsberatung.

Haftungsausschluss. Der PPWR-Check auf Nederland Verpakt ist ein informativer Selbstcheck auf Basis der Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 22. Januar 2025, sowie öffentlich verfügbarer Guidance der Europäischen Kommission und spezialisierter Anwaltskanzleien. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und kann unvollständig oder überholt sein — Teile der Verordnung werden in den kommenden Jahren durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert, und Mitgliedstaaten können zusätzliche oder strengere Anforderungen stellen. Nederland Verpakt übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Checks getroffen werden. Im Zweifel: konsultieren Sie eine Fachperson oder den offiziellen Text auf eur-lex.europa.eu.

Zuletzt gegen den offiziellen EUR-Lex-Text geprüft am 9. Juli 2026.