Die PPWR ist eine Verordnung. Dieselben Regeln, dieselben Definitionen, dieselben Fristen, in allen 27 Mitgliedstaaten zugleich. Das ist die Theorie, und sie stimmt.
Was die PPWR nicht harmonisiert, ist die Umsetzung. Registrierung, Aufsicht und Abgaben bleiben national. Deshalb stoßen Sie als niederländisches Unternehmen, das nach Deutschland liefert, auf zwei Register, zwei Systeme und zwei Abgaben — während die inhaltlichen Anforderungen an Ihre Verpackung identisch sind. Und an einem Punkt ist der Unterschied groß genug, um ein Unternehmen in Schwierigkeiten zu bringen: Deutschland kennt keine Schwelle.
Die Unterschiede im Überblick
| Niederlande | Deutschland | |
|---|---|---|
| Registrierung | Verpact | LUCID, bei der Stiftung ZSVR |
| Schwelle für die Abgabe | 50.000 kg Verpackung pro Jahr | keine |
| Duales System | nicht anwendbar | verpflichtend (BellandVision, Reclay, u.a.) |
| Pfand | mindestens 0,15 € | 0,25 € Einwegpfand (DPG), 0,1–3 Liter |
| SUP-Abgabe | Littering-Beitrag über Verpact, keine Schwelle | EWKFondsG über DIVID, Meldung vor dem 15. Mai |
| Mehrweg in der Gastronomie | PPWR Art. 29(5) ab 12. August 2026 | Mehrwegangebotspflicht seit 2023, über 80 m² und 5 Vollzeitkräfte |
| Sanktion bei fehlender Registrierung | Durchsetzung durch die ILT | Verkaufsverbot und Bußgelder bis 200.000 € |
Die Schwelle von 50.000 kg ist keine Befreiung
In den Niederlanden gilt: Bringen Sie weniger als 50.000 kg Verpackung pro Jahr in Verkehr, müssen Sie keinen Abfallbewirtschaftungsbeitrag an Verpact abführen. Drei Dinge, die dabei oft schiefgehen:
- Es ist eine Gesamtschwelle über alle Materialien zusammen — nicht 50.000 kg Kunststoff plus 50.000 kg Karton.
- Unter der Schwelle entfällt die Abgabe, nicht die Administration. Sie müssen weiterhin wissen und nachweisen können, was Sie in Verkehr bringen.
- Der SUP-Beitrag kennt keine Schwelle. Bringen Sie Einweg-Kunststoffverpackung auf den niederländischen Markt, zahlen Sie ihn ab dem ersten Kilo.
Und vor allem: Die Schwelle ist eine EPR-Schwelle. Sie sagt nichts über die PPWR selbst aus. Die Stoffbeschränkungen, die Rückverfolgbarkeitspflicht und die Konformitätserklärung gelten auch für das kleinste Unternehmen. Siehe PPWR und KMU.
In Deutschland beginnt es bei einer einzigen Sendung
Das deutsche VerpackG kennt keine Untergrenze. Wer Verpackung, die bei einem privaten Endverbraucher landet, in Deutschland in Verkehr bringt, muss:
- sich vor der ersten Sendung in LUCID bei der ZSVR registrieren
- sich bei einem dualen System anmelden und eine Lizenzgebühr auf Basis von Material und Gewicht zahlen
Tun Sie das nicht, gilt ein Verkaufsverbot und Sie riskieren ein Bußgeld bis 200.000 €. Seit dem 1. Juli 2022 gilt dies ausdrücklich auch für ausländische Webshops, die direkt an deutsche Verbraucher liefern. Eine Palette, eine Probesendung, ein deutscher Kunde über Ihren Webshop: Es macht keinen Unterschied.
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Hersteller oder Produzent — und warum das hier zählt
Die PPWR kennt zwei Begriffe, die im Niederländischen beide mit „producent“ übersetzt werden, und genau da geht es beim grenzüberschreitenden Verkehr schief. Hersteller gibt es einen in der gesamten EU: die Partei, die die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke entwirft oder fertigen lässt. Produzent gibt es einen je Mitgliedstaat: die Partei, die die Verpackung dort als Erste in Verkehr bringt und dort die EPR-Pflicht trägt. Siehe Rollen unter der PPWR.
Bringen Sie Verpackung in einem Mitgliedstaat in Verkehr, in dem Sie nicht niedergelassen sind, müssen Sie dort einen bevollmächtigten Vertreter benennen — in Deutschland einen Bevollmächtigter.
Drei Fallbeispiele
Fall 1. Ein niederländisches Unternehmen lässt Verpackung in Deutschland fertigen und verkauft nur in den Niederlanden. Das niederländische Unternehmen ist Hersteller. Der deutsche Konverteur ist nur Lieferant. Es ist Produzent in den Niederlanden und registriert sich bei Verpact. Kein LUCID nötig.
Fall 2. Dasselbe Unternehmen verkauft nun auch in Deutschland. Jetzt ist es auch Produzent in Deutschland: einen Bevollmächtigten benennen, LUCID-Registrierung, Anmeldung bei einem dualen System. Ab der ersten Sendung, auch bei dreihundert Kilo. Die niederländische Schwelle von 50.000 kg spielt hier keine Rolle.
Fall 3. Ein niederländischer Webshop versendet direkt an deutsche Verbraucher. Fernabsatz. Die LUCID-Registrierung ist seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend, und ohne Registrierung gilt ein Verkaufsverbot. Der Versandkarton zählt mit.
Was die PPWR daran ändert
Ab dem 12. August 2026 harmonisiert die PPWR die inhaltlichen Anforderungen: dieselben Stoffnormen, dieselbe Rückverfolgbarkeitspflicht, dieselbe Konformitätserklärung, dieselben Recyclingfähigkeitsklassen ab 2030. Was in Deutschland recyclingfähig heißt, ist das künftig auch in den Niederlanden. Die Registrierungspflicht wird EU-weit, bleibt aber national umgesetzt. Was sich nicht ändert: die deutsche Schwellenlosigkeit und die niederländische Schwelle von 50.000 kg sind nationale EPR-Entscheidungen. Eine Verpackung, die die PPWR erfüllt, erfüllt sie in beiden Ländern. Eine Registrierung reicht nicht.