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Recyclingfähigkeit unter der PPWR

Die PPWR verlangt, dass jede Verpackung recyclingfähig ist. Das klingt nach einer Regel, aber es sind drei, mit drei verschiedenen Anfangsdaten. Wer sie durcheinanderbringt, plant falsch.

Schon jetzt: belegen, dass die Verpackung recyclingfähig ist

Ab dem 12. August 2026 müssen Sie in der Konformitätserklärung belegen, dass die Verpackung recyclingfähig ist. Das geht über die europäische harmonisierte Norm EN 13430. Zu diesem Zeitpunkt hängt daran noch keine Klasse, aber die Aussage muss auf etwas beruhen.

Ab 2030: eine Leistungsklasse

Ab dem 1. Januar 2030 wird jede Verpackung auf Design for Recycling bewertet und in eine Leistungsklasse eingeordnet — in der Verordnung recycling performance grade.

KlasseSchwelle (% recyclingfähig nach Gewicht)20302038
A≥ 95%zulässigzulässig
B≥ 80%zulässigzulässig
C≥ 70%zulässigverboten
unter C< 70%verbotenverboten

Erreichen Sie Klasse C nicht, darf die Verpackung 2030 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. Januar 2038 entfällt auch Klasse C: es bleiben nur A und B.

Vorbehalt. Die genauen Schwellen und die Messmethode werden in einem delegierten Rechtsakt festgelegt, spätestens zum 1. Januar 2028. Die obigen Prozentsätze sind die am besten belegte Auslegung auf Basis von Anhang II und den Analysen spezialisierter Kanzleien — keine Gewissheit. Manche Quellen behaupten zudem, dass die Verordnung juristisch nur A, B und C definiert und dass alles darunter schlicht „nicht konform“ ist.

Ab 2035: recyclable at scale

Design for Recycling ist eine Sache. Tatsächlich recycelt zu werden eine andere. Ab dem 1. Januar 2035 kommt das Kriterium recyclable at scale hinzu: Sie müssen nachweisen können, dass die Verpackung über bestehende europäische Infrastruktur gesammelt, sortiert und recycelt wird. Die Schwelle wird über einen Durchführungsrechtsakt festgelegt; gerechnet wird mit etwa 30%. Der Nachweis läuft über EPR-Daten oder zertifizierte Recycler.

Dies ist die Bestimmung, die Monomaterial über Laminat stellt, unabhängig davon, wie gut dieses Laminat auf Papier abschneidet.

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Was das für Ihr Design bedeutet

Die Klasse hängt davon ab, wie gut sich die Verpackung zerlegen und sortieren lässt. In der Praxis drücken vier Dinge die Bewertung:

  • Verbundstoffe und Laminate, deren Schichten nicht trennbar sind
  • Sleeves und Etiketten, die die Sortierung stören, insbesondere dunkle Farben und Full-Body-Sleeves auf PET
  • Klebstoffe und Beschichtungen, die sich im Waschprozess nicht lösen
  • Farbstoffe, darunter Carbon Black, das Sortiermaschinen blind macht

Die Richtung ist Monomaterial. Wer seine Verpackung jetzt von Laminat auf Mono-PP oder Monokarton umstellt, löst zugleich ein zweites Problem: die Rezyklatquoten ab 2030.

Ausnahmen

Von der Recyclingfähigkeitsanforderung ausgenommen sind unter anderem Arzneimittel, Medizinprodukte, Verpackung für Gefahrgut, kontaktempfindliche Verpackung für Säuglingsnahrung und medizinische Ernährung sowie kleine, leichte Verpackung aus Holz, Kork, Textil, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs.

Der Anreiz läuft über Ihren EPR-Tarif

Die Klasse ist nicht nur eine Marktvoraussetzung. Die EPR-Tarife werden verpflichtend öko-moduliert: höhere Tarife für schlecht recyclingfähige Verpackung, Rabatt für A und B. Sie müssen die Klasse also auch gegenüber Verpact nachweisen können. Siehe EPR und Verpact.

Das bedeutet, dass sich ein Redesign schon vor 2030 amortisieren kann — nicht als Compliance-Kosten, sondern als niedrigere Abgabe.

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Informativer Selbstcheck. Keine Rechtsberatung.

Haftungsausschluss. Der PPWR-Check auf Nederland Verpakt ist ein informativer Selbstcheck auf Basis der Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 22. Januar 2025, sowie öffentlich verfügbarer Guidance der Europäischen Kommission und spezialisierter Anwaltskanzleien. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und kann unvollständig oder überholt sein — Teile der Verordnung werden in den kommenden Jahren durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert, und Mitgliedstaaten können zusätzliche oder strengere Anforderungen stellen. Nederland Verpakt übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Checks getroffen werden. Im Zweifel: konsultieren Sie eine Fachperson oder den offiziellen Text auf eur-lex.europa.eu.

Zuletzt gegen den offiziellen EUR-Lex-Text geprüft am 9. Juli 2026.