Die häufigsten Fragen zur PPWR, kurz beantwortet. Ist Ihre Frage nicht dabei? Der PPWR-Check gibt eine persönliche Antwort auf Basis Ihrer Rolle, Ihres Marktes und Ihres Materials.
Was bedeutet PPWR?+
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, formell Verordnung (EU) 2025/40. Es ist die europäische Verpackungsverordnung, die die Verpackungsrichtlinie von 1994 ersetzt. Da es eine Verordnung und keine Richtlinie ist, gilt sie unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz.
Wann tritt die PPWR in Kraft?+
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Der größte Teil der Pflichten wird am 12. August 2026 durchsetzbar. Danach folgen weitere Anforderungen in 2027, 2028, 2029, 2030, 2035, 2038 und 2040.
Gilt die PPWR auch für kleine Unternehmen?+
Ja. Es gibt keine allgemeine Ausnahme für KMU. Die Stoffbeschränkungen, die Rückverfolgbarkeitspflicht und die Konformitätserklärung gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Kleinstunternehmen sind allerdings von den Mehrwegzielen ausgenommen, und in bestimmten Fällen von den Herstellerpflichten.
Was ist der Unterschied zwischen Hersteller und Produzent?+
Der Hersteller entwirft oder lässt die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke fertigen — diese Rolle gibt es einmal in der gesamten EU. Der Produzent bringt die Verpackung als Erster in einem bestimmten Mitgliedstaat in Verkehr und trägt dort die EPR-Pflicht. Ein Unternehmen kann beide Rollen haben und in mehreren Mitgliedstaaten Produzent sein.
Wer setzt die PPWR in den Niederlanden durch?+
Die Inspektion für Umwelt und Verkehr (ILT). Nicht konforme Verpackung darf nicht in Verkehr gebracht werden. Das kann zu Bußgeldern und zur Marktrücknahme der Verpackung führen. Bei einer Kontrolle kann nach der Konformitätserklärung gefragt werden.
Gibt es eine Übergangsregelung für vorhandene Bestände?+
Für Verpackung, die vor dem 12. August 2026 hergestellt wurde, gilt eine Übergangsregelung. Neue Produktionsläufe nach diesem Datum müssen konform sein. Es gibt keine allgemeine Schonfrist.
Fallen Kaffeepads und Teebeutel unter die PPWR?+
Ja. Die Verpackungsdefinition wurde erweitert. Für Kaffeepads und Teebeutel gilt ab dem 12. August 2026 eine Meldepflicht, für Kaffeekapseln ab dem 1. Januar 2027. Für viele Unternehmen bedeutet das, über einen Strom zu berichten, den sie nie zuvor gemeldet haben.
Muss mein Name auf die Verpackung?+
Ja. Ab dem 12. August 2026 stehen Name, Postanschrift und ein elektronisches Kontaktmittel des Herstellers auf der Verpackung oder hinter einem QR-Code, plus eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer. Importeure fügen ihre eigenen Angaben hinzu.
Darf ich den Grünen Punkt noch verwenden?+
Ab dem 12. Februar 2027 darf das Symbol Grüner Punkt nicht mehr auf der Verpackung stehen, es sei denn, es wird über einen QR-Code zugänglich gemacht.
Welche Verpackungen werden 2030 verboten?+
Sechs Kategorien: Schrumpffolie um Multipacks, Einweg-Kunststoff um frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg, Einweggeschirr für den Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie, Sachets für Saucen und Zucker, Miniaturverpackungen für Kosmetik in Hotels und Kunststofftragetaschen dünner als 15 Mikrometer.
Wie viel recyceltes Material muss künftig in meiner Verpackung sein?+
Ab 2030, für Verpackung, die zu mindestens 5% aus Kunststoff besteht: 30% in PET mit Lebensmittelkontakt, 10% in Nicht-PET mit Lebensmittelkontakt, 30% in Einweg-Getränkeflaschen und 35% in sonstigem Kunststoff. 2040 steigen diese Anteile auf 50, 25, 65 beziehungsweise 65 Prozent.
Zählt Produktionsabfall als recyceltes Material?+
Nein. Es geht ausschließlich um Post-Consumer-Rezyklat, gemittelt je Werk und Jahr. Post-industrielles Material zählt nicht mit.
Ist der PPWR-Check eine Rechtsberatung?+
Nein. Es ist ein informativer Selbstcheck auf Basis des veröffentlichten Verordnungstextes und öffentlicher Guidance. Teile der Verordnung werden noch durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert, und Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen stellen.